Ihr Rechtsanwalt in Pinneberg

Hans-Uwe Jorczik



MIET- UND WOH­N­EIGENTUMS­­RECHT

Ab­schluss, In­halt und Abwicklung


Ich berate Sie im gesamten Bereich des Miet- und Wohn­ei­gen­tums­rechts.

Zu meinen Man­dan­ten gehören Mieter, Päch­ter, Ver­mie­ter, Ver­wal­ter, Mak­ler sowie Woh­­nungs- und Im­mo­bilien­eigen­tü­mer. Daher ist mir die In­te­­res­sen­lage beider Ver­trags­sei­ten sehr gut vertraut.

Gegenstand meiner Be­ra­tung können Fragen über den Ab­schluss, den In­halt oder aber die Ab­wick­lung eines Miet­ver­hält­nis­ses über Wohn- oder Ge­wer­be­räume sein. Eben­so berate ich Sie hin­sicht­lich aller mit dem Woh­nungs­ei­gen­­tum im Zu­sam­men­hang ste­hen­der Fragen. Zu mei­nen Tä­­tig­­keits­­feld gehört weiter­hin das Mak­ler­erecht sowie das Nach­bar­recht. Mit dieser Kompetenz kann ich Sie um­fas­send und op­ti­mal beraten und ver­tre­ten.


Fachanwalt für Miet- und Wohn­eigen­tums­recht

Als Fachanwalt für Miet- und Wohn­ei­gen­tums­recht ver­fü­ge ich über jahre­lange prak­ti­sche und theo­re­tische Er­fah­rung auf diesem Rechts­ge­biet.
 

Der Titel "Fach­anwalt" wird einem Rechts­an­walt in Deutsch­land ver­lie­hen, sofern er min­des­tens drei Jahre als Rechts­a­nwalt zu­ge­las­sen ist und nach­weist, dass er auf dem be­tref­fen­den Rechts­gebiet über besondere theo­re­tische Kennt­nis­se und prak­tische Er­fah­rung verfügt. Ver­bun­den wird dies mit der Ver­­pflich­tung zur regel­mä­ßigen Fort­bil­dung.