Ihr Rechtsanwalt in Pinneberg

Hans-Uwe Jorczik



KAUFRECHT

Stets weiterentwickelt


Das Kaufrecht ist eines der zentralen Rechtsgebiete des Zivilrechts. Im privaten Alltag werden Sie mit diesem Rechtsgebiet täglich konfrontiert, sei es beim täglichen Einkauf oder aber beispielsweise beim Erwerb eines PKW oder einer Immobilie.

Seine Grundlage findet das Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetz­buch unter § 433. Dort und in den folgenden Nor­men sind die wesentlichen, gegenseitigen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer geregelt.

Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer, die Kaufsache mangelfrei zu liefern, und der Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu begleichen.Allzu oft bilden unterschiedliche Auffassungen über den Inhalt und die Abwicklung von Kaufverträgen die Grundlage zivil­recht­licher Streitigkeiten. Um solche zu vermeiden, bin ich Ihnen gerne im Vorwege bei der Ausarbeitung und Gestal­tung eines Kaufvertrages behilflich.

Sollte es hingegen bei der Abwicklung vereinbarter Kaufverträge zu Meinungsverschiedenheiten kommen, gehört es zu meiner Tätigkeit, ihre Ansprüche durchzu­setzen bzw. unberechtigte Forderungen abzuwehren.