DIENSTVERTRAGSRECHT
Gegenstand eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB ist die Erbringung einer Dienstleistung gegen Entgelt. Typische Beispiele sind Verträge mit Ärzten, Rechtsanwälten und Beratern. | Oftmals bestehen zwischen den Beteiligten eines Dienstvertrages unterschiedliche Auffassungen über Art und Umfang des erteilten Auftrages bzw. Höhe der vereinbarten Vergütung. |
| Die Ausarbeitung eines für Sie maßgeschneiderten Dienstvertrages gehört ebenso wie die Prüfung eines abgeschlossenen Dienstvertrages zu meinen Aufgaben. |
