Ihr Rechtsanwalt in Pinneberg

Hans-Uwe Jorczik



ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen, Vertragsgestaltung und -prüfung


Das Allgemeine Zivilrecht, welches gerne auch als Privat­recht bezeichnet wird, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen untereinander. Hierunter fallen insbesondere die Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche sowie die Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen wie beispielsweise Miet-, Arbeits-, Kauf-, Werk- und Dienstverträgen.