Ihr Rechtsanwalt in Pinneberg

Hans-Uwe Jorczik



KOSTEN


Die Kosten der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt.

Die Höhe des Rechtsanwaltshonorars richtet sich grund­sätzlich nach der Höhe des sogenannten Gegenstands­wertes, d.h. nach dem Umfang der im Streit stehenden Forderung. Selbstverständlich gehört es zu meiner Auf­gabe, Sie bei Übernahme des Mandates umfassend über in Ihrem Fall entstehende Kosten aufzuklären und zu beraten.

Beschränkt sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine münd­liche Beratung, bemisst sich die Vergütung nach einer abzu­schließenden Vergütungsvereinbarung. Für ein erstes Beratungsgespräch belaufen sich die Gebühren in meiner Kanzlei auf max. 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird die Korrespondenz mit dieser von mir ausgeführt.

Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten der anwaltlichen Vertretung bzw. Beratung selbst zu tra­gen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bzw. Prozess­kostenhilfe zu beantragen.

Die Beratungshilfe deckt ausschließlich die außergericht­liche Tätigkeit des Rechtsanwaltes ab. Sie ist vor dem er­sten Beratungsgespräch von Ihnen bei dem für Sie zustän­digen Amtsgericht zu beantragen. Der von Ihnen zu tra­gen­de Eigenanteil beläuft sich im Falle der Gewährung von Beratungshilfe auf 15,00 €.

Die Prozesskostenhilfe umfasst die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes in einem gerichtlichen Verfahren sowie die Kosten des Gerichts. Kosten des gegnerischen Rechts­anwaltes werden von der Prozesskostenhilfe nicht über­nommen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozess­kostenhilfe wird vom Rechtsanwalt gestellt.